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Bahnhof (Bf)
EBO §4 (2)

Blockstelle (Bk)
EBO §4 (4)
Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begrenzen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlußstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle eingerichtet sein.

Abzweigstelle
(Abzw)
EBO §4 (5)
Abzweigstellen sind Blockstellen der freien Strecke, an denen Züge von einer Strecke auf eine andere Strecke übergehen können.

Überleitstelle
(Üst)
EBO §4 (6)
Überleitstellen sind Blockstellen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Gleis derselben Strecke übergehen können.

Anschlußstelle
(Anst)
EBO §4 (6)
Anschlußstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können, ohne daß die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird.
Wichtig:
Bei einer Anschlußstelle wird der Sperrfahrt der Weichenschlüssel übergeben. Von diesem Zeitpunkt an gilt diese Weiche als “nicht mehr überwacht” und das Streckengleis bleibt für den Zugverkehr gesperrt. Dies gilt solange, bis die Sperrfahrt zurückgekehrt ist und den Schlüssel wieder übergeben hat.

Ausweich-
anschlußstelle
(Awanst)
EBO §4 (7)
Ausweichanschlußstellen sind Anschlußstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.
Wichtig:
Der Fahrdienstleiter erhält eine sichere signaltechnische Rückmeldung, dass die Fahrt im Anschluss eingeschlossen und
das Streckengleis frei von Fahrzeugen ist. Das Streckengleis kann somit wieder für Fahrten freigegeben werden.

Haltepunkt
(Hp)
EBO §4 (8)
Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, an dem Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen. Hier kann, in Abgrenzung zum Bahnhof, keine Überholung stattfinden, da keine Weiche vorhanden ist, die ein Umfahren eines stehenden Zuges ermöglichen würde.

Haltestelle
(Hst)
EBO §4 (9)
Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.

Deckungsstelle
(Dkst)
EBO §4 (10)
Deckungsstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, die den Bahnbetrieb insbesondere an beweglichen Brücken, Kreuzungen von Bahnen, Gleisverschlingungen und Baustellen sichern.
