BAHNANLAGEN

BAHNANLAGEN

Der fol­gen­de Text wur­de erstellt und zur Verfügung gestellt von Weichentraining Horn. Jörg Horn ist pro­fes­sio­nel­ler Trainer & Berater für Weichentechnik. Zugriff auf wei­te­re Texte und Videos zum Thema Bahnbetrieb erhal­ten Sie nach kos­ten­frei­er Registrierung auf www​.wei​chen​trai​ning​.de !

Bahnhof (Bf)

EBO §4 (2)
Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit min­des­tens einer Weiche, an denen Züge begin­nen, enden, aus­wei­chen, über­ho­len oder wen­den dür­fen. Hier kön­nen bzw. müs­sen die Züge außer­dem durch­fah­ren oder anhal­ten kön­nen. Als Grenze zwi­schen den Bahnhöfen und der frei­en Strecke gel­ten im all­ge­mei­nen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.

Blockstelle (Bk)

EBO §4 (4)

Blockstellen sind Bahnanlagen, die eine Blockstrecke begren­zen. Eine Blockstelle kann zugleich als Bahnhof, Abzweigstelle, Überleitstelle, Anschlußstelle, Haltepunkt, Haltestelle oder Deckungsstelle ein­ge­rich­tet sein.

Abzweigstelle
(Abzw)

EBO §4 (5)

Abzweigstellen sind Blockstellen der frei­en Strecke, an denen Züge von einer Strecke auf eine ande­re Strecke über­ge­hen können.

Überleitstelle
(Üst)

EBO §4 (6)

Überleitstellen sind Blockstellen der frei­en Strecke, wo Züge auf ein ande­res Gleis der­sel­ben Strecke über­ge­hen können.

Anschlußstelle
(Anst)

EBO §4 (6)

Anschluß­stellen sind Bahn­anlagen der frei­en Strecke, wo Züge ein ange­schlos­se­nes Gleis als Rangier­fahrt befah­ren kön­nen, ohne daß die Block­strecke für einen ande­ren Zug frei­ge­ge­ben wird.

Wichtig:
Bei einer Anschluß­stelle wird der Sperrfahrt der Weichen­schlüssel über­ge­ben. Von die­sem Zeitpunkt an gilt die­se Weiche als “nicht mehr über­wacht” und das Streckengleis bleibt für den Zugverkehr gesperrt. Dies gilt solan­ge, bis die Sperr­fahrt zurück­ge­kehrt ist und den Schlüssel wie­der über­ge­ben hat.

Ausweich-
anschlußstelle
(Awanst)

EBO §4 (7)

Ausweichanschlußstellen sind Anschluß­stellen, bei denen die Block­strecke für einen ande­ren Zug frei­ge­ge­ben wer­den kann.

Wichtig:
Der Fahrdienstleiter erhält eine siche­re signal­tech­ni­sche Rück­meldung, dass die Fahrt im Anschluss ein­ge­schlos­sen und
das Strecken­gleis frei von Fahrzeugen ist. Das Strecken­gleis kann somit wie­der für Fahrten frei­ge­ge­ben werden.

Haltepunkt
(Hp)

EBO §4 (8)

Haltepunkte sind Bahn­anlagen ohne Weichen, an dem Züge plan­mä­ßig hal­ten, begin­nen oder enden dür­fen. Hier kann, in Abgrenzung zum Bahnhof, kei­ne Überholung statt­fin­den, da kei­ne Weiche vor­han­den ist, die ein Umfahren eines ste­hen­den Zuges ermög­li­chen würde.

Haltestelle
(Hst)

EBO §4 (9)

Haltestellen sind Abzweig­stellen oder Anschluß­stellen, die mit einem Haltepunkt ört­lich ver­bun­den sind.

Deckungsstelle
(Dkst)

EBO §4 (10)

Deckungsstellen sind Bahn­anlagen der frei­en Strecke, die den Bahn­betrieb ins­be­son­de­re an beweg­li­chen Brücken, Kreuz­ungen von Bahnen, Gleis­verschlingungen und Baustellen sichern.